Am 29. Juli treten die neuen Fahrgastrechte für Bahnreisende in Kraft. Reisende, die dann eine Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Züge haben wollen, können ein vereinheitlichtes Verfahren nutzen, das der "Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland" (TBNE) und die Deutsche Bahn entwickelt haben. Mit dem Formular können die Kunden ihre Ansprüche unabhängig von der genutzten Bahngesellschaft geltend machen. Die Bearbeitung der Fälle übernimmt das "Servicecenter Fahrgastrechte" in Frankfurt. Für Streitfälle hat die Bahn zusammen mit anderen Verkehrsträgern die neue "Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr" gegründet. Der Verein wird von Dezember an für Streitfälle im gesamten öffentlichen Verkehr auf Schiene, Straße und in der Luft zuständig sein. (Quelle: TravelOne)

Infos zu den neuen Fahrgastrechten ab 29. Juli unter www.fahrgastrechte.info

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