Die Deutschen sollen als erste von den im Juni von der EU beschlossenen Entschädigungen bei Bahnverspätungen profitieren. "Wir werden nicht auf das Inkrafttreten der EU-Verordnung warten", kündigt Justizministerin Brigitte Zypries an. Im Fernverkehr soll die Bahn bei selbst verschuldeten Verspätungen ab einer Stunde ein Viertel des Reisepreises zurückzahlen. Bei zwei Stunden ist es die Hälfte des Preises. Falls notwendig muss die Bahn den Kunden eine Hotelunterkunft anbieten. Wenn sich vor der Fahrt eine Verspätung von über einer Stunde abzeichnet, kann der Kunden auf die Fahrt verzichten und sein Geld zurück verlangen oder später auch auf einer anderen Route fahren.

Auf den Fahrkartenverkauf kommen neue Informationspflichten zu. So müssen die Kunden insbesondere über die kürzesten und billigsten Zugverbindungen und deren Anschlüssen sowie über die neuen Fahrgastrechte informiert werden. Laut Zypries soll das Gesetz im Januar von der Regierung beschlossen werden. (Quelle: TravelOne)

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