Bahnkunden haben in Zukunft mehr Rechte, wenn sich ihr Zug verspätet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss gestern die Bundesregierung. Bislang erstattete die Bahn im Fernverkehr bei Zugausfällen und Verspätungen von mehr als einer Stunde 20 Prozent des Fahrpreises in Form eines Gutscheins. Künftig muss die Bahn 25 Prozent zurückzahlen. Bei Verspätungen von zwei Stunden sogar 50 Prozent. Der Betrag muss den Kunden auf Wunsch bar ausgezahlt werden. Wird wegen der Verspätung eine Übernachtung erforderlich, muss die Bahn eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten. Die neue Regelung gilt auch für den Nahverkehr. Ausgenommen sind Verspätungen und Zugausfälle, an der die Bahn nicht selbst schuld ist.

In Zukunft können die Kunden bereits vor der Abfahrt von einer Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen, wenn sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten abzeichnet. Ist im Nahverkehr eine Verspätung von mindestens 20 Minuten absehbar, können die Fahrgäste auch auf zuschlagpflichtige Züge des Fernverkehrs umsteigen. Das neue Gesetz soll noch vor der Hauptreisezeit 2009 in Kraft treten. (Quelle: TravelOne)

Detaillierte Infos unter www.bmj.de/fahrgastrechte
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