Die Europäische Kommission will im Herbst eine Lockerung der so genannten Flüssigkeitsregelung zulassen. Diese Lockerung gilt allerdings ausschließlich für Flugpassagiere, die aus Drittländern kommen, auf europäischen Flughäfen umsteigen und weiter in andere Drittländer fliegen. Die Passagiere können dann Getränke und Parfums, die sie in Duty-Free-Shops im Ausland oder die an Bord von Flugzeugen erworben haben, bei den Umsteigekontrollen innerhalb der EU behalten – sofern sie diese in einem versiegelten transparenten Beutel mitführen. (Quelle: TravelOne)
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