Angesichts der Zunahme von extremen Wetterlagen weltweit hat das Landgericht Hannover ein interessantes Urteil gefällt. Demnach sind zu hohe Wellen am Badestrand kein Reisemangel. Eine Familie hatte nach dem Urlaub auf den Seychellen TUI auf Rückzahlung von 25 Prozent des Reisepreises verklagt, weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Die Richter haben die Forderung abgewiesen. Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Veranstalter durch die allgemeine Klimabeschreibung im Katalog generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle. Der Veranstalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von Reiseleistungen" tätig. (Quelle: TravelOne)

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