Angesichts der Zunahme von extremen Wetterlagen weltweit hat das
Landgericht Hannover ein interessantes Urteil gefällt. Demnach sind zu hohe
Wellen am Badestrand kein Reisemangel. Eine Familie hatte nach dem Urlaub auf
den Seychellen TUI auf Rückzahlung von 25 Prozent des Reisepreises verklagt,
weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln
gewesen seien. Die Richter haben die Forderung abgewiesen. Kein verständiger
Reisender könne erwarten, dass ein Veranstalter durch die allgemeine
Klimabeschreibung im Katalog generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen
ausschließen wolle. Der Veranstalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse
wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von
Reiseleistungen" tätig. (Quelle: TravelOne)
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