Urlauber können böse Überraschungen erleben, wenn sie unwissentlich gegen Artenschutzbestimmungen verstoßen. Wer zum Beispiel Kaviar aus Osteuropa, einen "Regenmacher" aus Australien oder ein Schneckengehäuse aus seinem Tauchurlaub mitbringt, macht sich strafbar. Reisebüros können ihren Kunden helfen herauszufinden, was erlaubt und was verboten ist. Basisinformationen bietet das Faltblatt "Artenschutz im Urlaub", das auf der Homepage der Bundeszollverwaltung heruntergeladen werden kann. Wer es genauer wissen will, kann sich im Internet darüber informieren, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den einzelnen Urlaubsländern angeboten werden. Basis für die Informationen sind Beschlagnahmen des Zolls, die das Anbieter- und Käuferverhalten realistisch widerspiegeln. (Quelle: TravelOne)
 
Zum Download geht es hier. Infos zum Artenschutz unter www.artenschutz-online.de

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