Seit 1. November müssen Urlauber und Geschäftsreisende, die einen neuen Reisepass beantragen, ihre Fingerabdrücke auf einem Datenchip speichern lassen. Bei der Grenzkontrolle können die biometrischen Daten auf dem Chip mit einem speziellen Scanner gelesen und mit den Fingerabdrücken des Reisenden verglichen werden. Reisebüros, die ihre Kunden über den neuen E-Pass informieren wollen, können eine Broschüre des Innenministeriums zur Hilfe nehmen. Sie informiert zum Beispiel darüber, wer Fingerabdrücke nehmen lassen muss, was sich bei der  Grenzkontrolle ändert und was bei einer verletzten Hand oder einem defekten Datenchip geschieht.

E-Pass-Broschüre zum kostenlosen Download

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