Krankenhausaufenthalte im Ausland sind auch dann von der Auslandskrankenversicherung gedeckt, wenn sie über die übliche Deckungsfrist von sechs Wochen hinausgehen. Selbst dann, wenn der Urlaub von Anfang an länger als sechs Wochen geplant war. Voraussetzung ist, dass die Krankheit innerhalb der Frist beginnt. Das hat das Landgericht Coburg in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Reisende war am 15. Urlaubstag krank geworden und musste stationär
behandelt werden. Am 45. Tag gaben die Ärzte grünes Licht für die
Rückreise, so dass er am nächsten Tag den ursprünglich gebuchten
Rückflug antreten konnte. Laut Gericht muss die Versicherung auch die
Krankenhauskosten für die letzten vier Tage übernehmen. Es komme nicht
darauf an, für wann der Versicherte die Rückreise geplant habe.
Entscheidend sei, ob während des Sechs-Wochen-Zeitraums eine Erkrankung
auftritt, die zur Transportunfähigkeit des Reisenden auch über die 42
Tage hinaus führe.
Weitere Infos unter www.justiz-coburg.de , Rubrik "Landgericht/Rechtsprechung"