Vom 26. Juli an gelten in der EU neue Bestimmungen, die behinderten oder älteren Menschen bei Flugreisen die gleichen Bedingungen garantieren sollen wie allen anderen Passagieren. Fluggesellschaften müssen Personen mit eingeschränkter Mobilität vom kommenden Samstag an diverse Dienstleistungen anbieten. Sie sind verpflichtet Rollstühle und Blindenhunde kostenlos zu befördern. Den Flughäfen schreibt die EU vor, den betroffenen Passagieren unentgeltlich beim Check-in und den Sicherheitskontrollen zu helfen, sie zum und vom Flugzeug sowie zur Gepäckausgabe zu befördern. Die Reise von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität muss mindestens 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden. Jeder EU-Staat soll eine Stelle einrichten, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig ist. An diese wenden sich die Passagiere auch bei Beschwerden, wenn sie bei den Flughäfen oder den betroffenen Airlines keinen Erfolg haben. (Quelle: TravelOne)

Hier finden Sie die entsprechende Verordnung der EU.
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