Polen hat die pauschale Einreisesteuer für ausländische Busreiseunternehmen abgeschafft. Darüber informiert das Polnische Fremdenverkehrsamt auf seiner Website. Bislang wurden pauschal 20 Zloty pro beförderter Person berechnet. Künftig müssen sich die Busunternehmen an das allgemeine Besteuerungsverfahren für Personenbeförderung in Polen halten. Dafür müssen sie sich beim "Zweiten Finanzamt Warschau-Mitte" als Umsatzsteuerzahler registrieren und dort monatlich oder pro Quartal ihre Steuererklärung abgeben. Der aktuelle Steuersatz beträgt sieben Prozent vom Umsatz und wird für die in Polen gefahrene Strecke abgerechnet. Einen Link zu den Anmeldeformularen für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und für die steuerliche Registrierung finden Busunternehmen auf der Homepage des Fremdenverkehrsamtes. (Quelle: TravelOne)
 
Zu den Informationen des Polnischen Fremdenverkehrsamts geht es hier

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