Das Auswärtige Amt weist Reisende in Sambia darauf hin, dass die Ausfuhr von Teilen von Wildtrophäen verboten ist. Das betrifft nicht nur Stoßzähne oder Hörner, sondern auch als touristische Souvenirs betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Für den Hinweis der Behörde gibt es einen aktuellen Anlass. In jüngster Vergangenheit seien mehrere deutsche Staatsbürger bei der Ausreise wegen illegalen Besitzes von Wildtrophäen kurzfristig in Haft genommen und anschließend vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt worden, heißt es im aktuellen Reisehinweis. Jede Ausfuhr von Wildtrophäen bedarf der Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA. (Quelle: TravelOne)
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